nachfolgend findet Ihr die verbindlichen Regelungen für den Trainingsbetrieb in den Krisenzeiten auf dem Wurfscheibenstand:

  • Die Teilnahme am Training erfordert eine vorherige Anmeldung. Man kann sich nur für max. eine Trainingseinheit, bestehend aus zwei aufeinander folgenden Runden anmelden!
  • Teilnehmen dürfen nur gesunde Personen, welche keine Erkältungssymptome aufweisen. Personen welche einer Risikogruppe lt. Definition des Robert-Koch-Institutes angehören, handeln auf eigene Verantwortung. Daher ist hier die Haftung des Vereins ausgeschlossen!
  • Es darf nur mit den eigenen Waffen geschossen werden. Vereinswaffen stehen nicht zur Verfügung. Daher sind bis auf weiteres keine Gäste bzw. Anfänger erlaubt. Auch das bloße Zuschauen ist nicht gestattet.
  • Auf Grund dem mit der Corona-Krise zusammenhängenden Organisationsaufwand, wird vorübergehend pro Trainingseinheit (zwei Runden) ein Zuschlag von 1,- € auf das Rundengeld erhoben.
  • Auf dem Standgelände ist ein Mund-/Nasenschutz zu tragen und die geltenden Abstands- und Hygieneregelungen einzuhalten.
  • Während des Schießens brauchen die Trainingsteilnehmer keinen Mund-/Nasenschutz zu tragen. Dies gilt nicht für die Standaufsicht!
  • Das Verweilen auf dem Gelände ist auf die Trainingseinheit zu beschränken. D.h. das man erst kurz vor Trainingsbeginn kommt (max. 5 Min.), sich anmeldet, in die Teilnehmerliste einträgt und bezahlt. Dann sich fertig macht und auf die Schützenstände geht. Nach Abschluss der Trainingseinheit seine Sachen zusammenpackt und das Gelände unverzüglich verlässt.
  • Eine Trainingsrunde besteht aus max. 5 Schützen/-innen. Diese müssen nach der Schussabgabe solange auf den Schützenständen stehen bleiben, bis der 5. Schütze/-in geschossen hat und den Stand verlässt. Erst danach darf auf den nächsten Stand gewechselt werden! Somit ist die geltende Abstandsregelung gewahrt.
  • Das Nichtbeachten der vorgenannten Regelungen kann zu einem sofortigen Trainingsausschluss und Standverweis führen.
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